Elektrotechnisch unterwiesene Person

Definition

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) ist eine Person, die durch einen Elektrofachkraft speziell geschult wurde, um bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit elektrischen Anlagen sicher auszuführen.

Verantwortlichkeiten

Die Verantwortlichkeiten einer EUP umfassen eine Vielzahl von Aufgaben, einschließlich der Durchführung einfacher elektrischer Arbeiten, der Unterstützung qualifizierter Elektriker und der Anwendung von Sicherheits- und Erste-Hilfe-Maßnahmen.

Anforderungen

Um als EUP anerkannt zu werden, benötigen die Kandidaten eine entsprechende technische Ausbildung und müssen eine spezielle Unterweisung durch eine Elektrofachkraft erhalten haben.

Bedeutung im Elektrikerhandwerk

Die Rolle einer EUP ist unerlässlich, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und gleichzeitig die Effizienz und Produktivität bei elektrischen Arbeiten zu steigern.