Elektrische Prüfungen für Ihren Betrieb
Wir stimmen die Prüfung Ihrer elektrischen Anlagen und Geräte auf den Betrieb vor Ort ab. Dazu gehören ein klarer Prüfumfang, ein passender Termin und die Dokumentation der Ergebnisse.
Die DGUV Vorschrift 3 behandelt elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Welche Prüfungen für Ihren Betrieb anstehen, hängt unter anderem vom Prüfanlass, der Nutzung und der Gefährdungsbeurteilung ab.
Was soll geprüft werden?
Elektroinstallation und ortsfeste Betriebsmittel: Dazu können Verteilungen, Stromkreise, Steckdosen und fest angeschlossene Geräte gehören. Vorhandene Stromlaufpläne und frühere Prüfprotokolle helfen bei der Vorbereitung.
Ortsveränderliche Geräte: Dazu zählen beispielsweise Computer, Drucker, Netzteile, Verlängerungsleitungen und Geräte in der Teeküche. Eine ungefähre Anzahl oder eine Geräteliste hilft, den Aufwand einzuschätzen. Mehr dazu finden Sie unter Geräteprüfung.
Die Prüfung der Elektroinstallation und die Prüfung einzelner Geräte haben unterschiedliche Umfänge. Geben Sie bei der Anfrage an, ob beides benötigt wird.
Prüfung in Arztpraxen und vor einer Begehung
Wenn eine Begehung angekündigt ist, nennen Sie uns den Termin und die konkret angeforderten Nachweise. Vorhandene Prüfberichte, eine Geräteliste und Angaben zur Nutzung der Räume erleichtern die Abstimmung.
In einer Praxis können für medizinisch genutzte Räume und Geräte zusätzliche Anforderungen gelten. Bitte beschreiben Sie deshalb auch die Nutzung der Räume und die Art der Behandlungen.
Medizinische Geräte betrachten wir gesondert. Ob und welche Prüfungen dafür übernommen werden können, klären wir vor der Beauftragung anhand des Gerätebestands. Die BGW unterscheidet ausdrücklich zwischen Medizinprodukten und allgemeinen elektrischen Geräten.
Ablauf im laufenden Betrieb
Zunächst klären wir Umfang und Zugänglichkeit. Vor Ort werden die vereinbarten Anlagen und Geräte besichtigt, erprobt und gemessen. Notwendige Abschaltungen und mögliche Unterbrechungen besprechen wir vorher, damit Sie Ihren Betriebs- oder Praxisablauf planen können.
Prüfprotokoll und festgestellte Mängel
Die Dokumentation hält fest, was wann geprüft wurde und mit welchem Ergebnis. Festgestellte Mängel werden nachvollziehbar erfasst. Wir besprechen mit Ihnen, welche weiteren Schritte erforderlich sind.
Für eine anstehende Begehung sollten die angeforderten Unterlagen frühzeitig mit dem Prüfauftrag abgeglichen werden. Die Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte deckt nicht automatisch alle Anforderungen einer behördlichen Begehung ab.
Prüffristen und Kosten
Die Prüffristen richten sich nach den konkreten Einsatzbedingungen und der Gefährdungsbeurteilung. Es gibt keine einheitliche Jahresfrist für sämtliche Geräte und Anlagen. Die DGUV Information 203-071 erläutert die Organisation, Fristen und Dokumentation.
Für ein Angebot benötigen wir insbesondere den Standort, die Art der Anlage, die ungefähre Geräteanzahl und den gewünschten Zeitraum. Falls Sie einen festen Termin für eine Begehung haben, nennen Sie ihn bitte direkt.
Für private Immobilien und einen allgemeinen Überblick finden Sie weitere Informationen zum E-Check.