Welche Geräte geprüft werden
Ortsveränderliche Betriebsmittel sind alle Geräte mit Stecker: Computer, Monitore, Drucker, Kaffeemaschinen, Verlängerungsleitungen, Handmaschinen, Ladegeräte. In Werkstätten und Produktion kommen Maschinen und Industriegeräte mit fester Zuleitung dazu. Arbeitgeber müssen diese Geräte regelmäßig prüfen lassen; Grundlage sind die DGUV Vorschrift 3 und die Betriebssicherheitsverordnung.
Ablauf
- Sie schicken uns eine Geräteliste oder eine Schätzung der Anzahl je Standort.
- Wir legen den Termin so, dass der Betrieb weiterlaufen kann. Geräte werden für die Prüfung kurz vom Netz genommen.
- Jedes Gerät wird besichtigt, gemessen und erprobt, bekommt eine Prüfplakette und wird im Prüfprotokoll erfasst.
- Mängel besprechen wir sofort. Defekte Geräte kennzeichnen wir, damit sie nicht weiter benutzt werden.
- Sie erhalten das Prüfprotokoll als Nachweis für Berufsgenossenschaft und Versicherung.
Industriegeräte und Maschinen
Bei Maschinen mit festem Anschluss hängt der Aufwand von Zugänglichkeit, technischen Unterlagen und möglichen Stillstandszeiten ab. Nennen Sie uns Gerätearten, Anzahl und Standort, und ob die Geräte während der Prüfung außer Betrieb genommen werden können.
Prüffristen
Die Frist legt der Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest. Als Richtwert nennt die DGUV für Bürogeräte bis zu zwei Jahre; auf Baustellen und in Werkstätten sind die Abstände deutlich kürzer. Wir tragen die nächste Prüfung ins Protokoll ein und erinnern Sie auf Wunsch.
Für die Prüfung der festen Elektroinstallation im Betrieb siehe DGUV-V3-Prüfung, für Wohnhaus und Wohnung den E-Check.