Rauchwarnmelder
In Niedersachsen und Bremen sind Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und in Fluren, die als Rettungsweg dienen, Pflicht. Wir montieren Melder mit fest eingebauter 10-Jahres-Batterie, vernetzen sie per Funk, damit alle auslösen, wenn einer Rauch erkennt, und tauschen Geräte, deren Laufzeit abgelaufen ist.
Alarm- und Einbruchmeldeanlagen
Eine Alarmanlage besteht aus Tür- und Fensterkontakten, Bewegungsmeldern, einer Zentrale und der Scharfschaltung per Bedienteil, Schlüssel oder App. Zu klären ist, ob eine Funkanlage im Bestand ausreicht oder eine verkabelte Anlage im Neubau sinnvoll ist, und ob im Alarmfall nur eine Sirene, Ihr Telefon oder ein Wachdienst benachrichtigt wird.
Videoüberwachung
Kameras an Eingang, Hof oder Lager zeichnen auf einen Rekorder oder in die Cloud auf und lassen sich vom Smartphone abrufen. Wir wählen mit Ihnen Kamerapositionen, Stromversorgung und Aufzeichnung. Zu beachten: Kameras dürfen nur das eigene Grundstück erfassen, und in Betrieben ist ein Hinweis auf die Überwachung Pflicht.
Bewegungsmelder
Bewegungsmelder schalten Außenlicht am Eingang, im Hof oder in der Einfahrt und lassen sich mit der Alarmanlage koppeln. Wir stellen Erfassungsbereich, Nachlaufzeit und Dämmerungsschwelle so ein, dass nicht jede Katze das Licht auslöst.
Brandmeldetechnik für Gewerbe
Für Betriebe, Praxen und Versammlungsstätten kann eine Brandmeldeanlage vorgeschrieben sein. Der Umfang ergibt sich aus dem Brandschutzkonzept und der Baugenehmigung. Wir installieren Brandmeldetechnik nach diesen Vorgaben. Ob eine Aufschaltung zur Feuerwehr erforderlich ist, klären wir mit Ihnen vorab.
Was wir für ein Angebot brauchen
- Wohnhaus, Wohnung oder Gewerbe, mit Anzahl der Räume oder Grundriss
- Welche Bereiche geschützt werden sollen
- Vorhandene Geräte oder Anlagen
- Bei Gewerbe: Vorgaben aus Brandschutzkonzept oder Versicherung