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Niederspannungsinstallationen

Begriff

Niederspannung ist Wechselspannung bis 1000 V und Gleichspannung bis 1500 V. Praktisch jede Elektroinstallation in Wohn- und Gewerbegebäuden ist eine Niederspannungsanlage: das Netz liefert 230 V zwischen Außenleiter und Neutralleiter und 400 V zwischen zwei Außenleitern. Darüber liegen Mittel- und Hochspannung, die nur der Netzbetreiber betreibt. Unterhalb von 50 V spricht man von Kleinspannung.

Was dazugehört

Hausanschluss und Zählerplatz, Haupt- und Unterverteilungen, Leitungen und Kabel, Steckdosen, Schalter, Beleuchtung, fest angeschlossene Verbraucher wie Herd oder Durchlauferhitzer, Wallboxen, der Anschluss einer Photovoltaikanlage und der Potentialausgleich.

Welche Regeln gelten

Grundlage ist die Normenreihe DIN VDE 0100 „Errichten von Niederspannungsanlagen“. Einige Teile, die im Alltag oft eine Rolle spielen:

  • 0100-410: Schutz gegen elektrischen Schlag, unter anderem die Pflicht zum FI-Schutzschalter für Steckdosen
  • 0100-520: Auswahl und Verlegung von Kabeln und Leitungen
  • 0100-701: Räume mit Badewanne oder Dusche
  • 0100-722: Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge

Dazu kommen die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers, die etwa den Zählerplatz und die Anmeldung von Wallboxen regeln.

Wer daran arbeiten darf

Arbeiten an der Niederspannungsanlage hinter dem Hausanschluss darf in Deutschland nur ein Elektrofachbetrieb ausführen, der im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist. Das gilt auch für den Austausch einer Verteilung oder den Anschluss einer Wallbox.

Prüfung

Vor der Inbetriebnahme wird jede neue oder geänderte Anlage geprüft und die Prüfung dokumentiert. Bestehende Anlagen werden wiederkehrend geprüft: privat als E-Check, im Betrieb nach DGUV Vorschrift 3.

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